Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schmidt Umweltservice GmbH
§1 Geltungsbereich
(1) Für die Vertragsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass deren Geltung in jedem Einzelfall erneut vereinbart werden muss. Zugleich regeln diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Anlage „Kundenportal“ die Nutzungsbedingungen für das vom Auftragnehmer online zur Verfügung gestellte Kundenportal für gewerbliche Kunden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der Schmidt Umweltservice GmbH.
(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder von Dritten finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Sie werden daher nur wirksam vereinbart, wenn und soweit der Auftragnehmer sie für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich ausdrücklich anerkannt hat. Dieses gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers seine Leistungen vorbehaltlos erbringt, ohne den Geschäftsbedingungen zu widersprechen.
(3) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich oder, sofern vereinbart, auf elektronischem Wege bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich oder auf dem vereinbarten elektronischen Weg Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn der Auftragnehmer bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.
§2 Gegenstand des Vertrages
(1) Der Auftragnehmer übernimmt als alleiniges Unternehmen die im Leistungsvertrag aufgeführten Dienstleistungen für den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist nicht befugt, den Behälter von Dritten transportieren zu lassen.
(2) Ein Vertrag kommt mangels besonderer Vereinbarung bzw. Regelung mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Auftraggebers auf ein Angebot des Auftragnehmers zustande. Sollte eine schriftliche Auftragsbestätigung nicht vorliegen, kommt der Vertrag zu den Konditionen des Angebots mit der Übergabe der Abfälle durch den Auftragnehmer zustande.
(3) Die vom Auftraggeber im Entsorgungsnachweis (verantwortliche Erklärung) gemachten Angaben sowie von den Genehmigungsbehörden erteilten Auflagen sind Vertragsgrundlage und damit wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
(4) Angebote des Auftragnehmers behalten für die Dauer von 4 Wochen ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit.
§3 Leistungen des Auftragnehmers
(1) Der Leistungsumfang beinhaltet nach Art der vereinbarten Dienstleistung
a) die entgeltliche Bereitstellung von Behältern der im Vertrag festgelegten Art, Größe und Anzahl, zum Befüllen und Sammeln für die zur Entsorgung vereinbarten Abfälle beim Auftraggeber ab Leistungsbeginn,
b) den entgeltlichen Austausch bzw. Umleerung sowie Abzug der bereitgestellten Behälter entsprechender Art, Größe und Anzahl am vereinbarten Standort und Transport der Abfälle beim Auftraggeber ab Leistungsbeginn,
c) die entgeltliche ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Verwertung/Beseitigung der im Vertrag festgelegten Abfälle.
(2) Die Entsorgung erfolgt – soweit möglich – beleglos mittels eines mobilen elektronischen Erfassungssystems. Die Dokumentation der Verwiegung der Abfälle erfolgt – soweit möglich – ebenfalls elektronisch. Der Auftraggeber erhält zusammen mit der Rechnung eine Kopie des elektronisch erstellten Wiegescheins bzw. des elektronisch erstellten Fahrauftrages. Dieses erfolgt elektronisch per E-Mail, alternativ erhält der Auftraggeber einen Ausdruck. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall zwecks Erfüllung der Obliegenheiten des Auftraggebers zur Abgabe der notwendigen Erklärungen und Vornahme der erforderlichen Handlungen ermächtigt. Der Auftragnehmer handelt dabei nach Weisung des Auftraggebers. Insbesondere prüft er die Beschaffenheit und Menge der zu übernehmenden Abfälle nur, soweit er hierzu aufgrund eigener Verpflichtungen gehalten ist. Soweit der Entsorgungsvertrag dem Auftraggeber Prüfrechte einräumt, bleibt diese unberührt.
(3) Im Übrigen dienen alle Maßnahmen, die der Auftragnehmer neben der Entsorgungsleistung (z.B. Verprobung, Analyse) trifft, ausschließlich der Erfüllung der rechtlichen Pflichten des Auftraggebers.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung dieses Vertrages Dritter zu bedienen.
(5) Ist die vertraglich vereinbarte Leistung des Auftragnehmers infolge geänderter gesetzlicher Regelungen in der bisher praktizierten Art und Weise nicht mehr zulässig, hat der Auftragnehmer die Entsorgung nach Maßgabe der geänderten Bedienungen durchzuführen. Etwaige hierdurch verursachte Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
§4 Obliegenheiten des Auftraggebers
(1) Dem Auftraggeber obliegt die Einhaltung aller Voraussetzungen für die gesetzeskonforme und ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung.
(2) Bei Abrufaufträgen erfolgt der Abruf der Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich, telefonisch oder über die von Schmidt Umweltservice GmbH zur Verfügung stehenden Portale.
(3) Der Auftraggeber hat die Abfälle vollständig und zutreffend zu deklarieren (die Abfälle gemäß ihrer tatsächlichen Zusammensetzung zu beschreiben). Die Behälter sind ausschließlich mit den der Deklaration entsprechenden Abfällen zu befüllen. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Behälter ordnungsgemäß befüllt werden. Änderungen in der Deklaration sind dem Auftragnehmer umgehend mitzuteilen. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Abfälle bei abweichender tatsächlicher Beschaffenheit entsprechend umzudeklarieren.
(4) Der Behälter darf nur bis zur Höhe des Randes und nur im Rahmen des zulässigen Höchstgewichtes beladen werden. Wird bei der Abholung eine Überladung oder unsachgemäße Beladung des Behälters festgestellt, so kann die Übernahme des Behälters durch den Auftragnehmer verweigert werden. Erforderliche Maßnahmen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für Schäden, die durch Überladen oder unsachgemäße Beladung entstehen, haftet der Auftraggeber.
(5) Die Abfälle gehen mit der Überlassung in einen Sammelbehälter, in eine sonstige Sammeleinrichtung oder mit dem Verladen auf das Sammelfahrzeug in den Besitz des Auftragnehmers über. Jene Abfälle, die nicht der vereinbarten Deklaration entsprechen, können vom Auftragnehmer zurückgewiesen werden. Sofern eine Annahme bereits erfolgt ist, hat der Auftraggeber die nicht der Deklaration entsprechenden Abfälle auf Verlangen des Auftragnehmers auf eigene Kosten zurückzunehmen. Unterbleibt die Rücknahme, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen und dem Auftraggeber die Kosten hierfür unter Berücksichtigung der gemäß Abs. (3) dieses § 4 erfolgten Umdeklaration in Rechnung zu stellen.
(6) Die durch den Auftragnehmer übernommenen Leistungspflichten entbinden den Auftraggeber nicht von seiner rechtlichen Verantwortung für die zu verwertenden bzw. zu beseitigenden Abfallstoffe.
(7) Soweit auf die Vertragsbeziehung der Grundsätze des tauschähnlichen Umsatzes Anwendung finden oder eine Handlung später umsatzsteuerlich als steuerbar eingestuft wird, hat der Auftraggeber auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die notwendigen Mitwirkungshandlungen zu einer ordnungsgemäßen Abrechnung (z.B. Rechnungsstellung) zu gewährleisten. eine etwaige nachträglich erhobene Umsatzsteuer bzw. gekürzte Vorsteuer ist dem Auftragnehmer auf Nachweis zu erstatten.
(8) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistung auf Verlangen zu bestätigen. Soweit darüber hinaus eine Nachweispflicht über die ordnungsgemäße Entsorgung besteht, hat der Auftraggeber den Nachweis unter Verwendung der vom Auftragnehmer hierfür vorgesehene Formbelege oder im Wege des elektronischen Abfallnachweisverfahrens zu führen. Sofern der Auftraggeber seine Nachweispflicht – auch mittels eines Beauftragten – zum Zeitpunkt der Entsorgung nicht nachkommt, ist der Auftragnehmer zur Durchführung der Entsorgung nicht verpflichtet.
(9) Der Auftraggeber hat binnen 48 Stunden Mängel hinsichtlich der Entsorgung dem Auftragnehmer anzuzeigen. Er trägt die Beweislast für nicht erbrachte oder nicht ordnungsgemäß durchgeführte Leistungen des Auftragnehmers.
(10) Die zugesagten Leistungsrhythmen bzw. Leistungsphasen sind unverbindlich. Nicht durch den Auftragnehmer verursachte Stillstands- und Wartezeiten sowie vergebliche Anfahrten sind kostenpflichtig und werden zu den derzeit gültigen Preisen abgerechnet.
§5 Gestellung von Abfallbehältern
(1) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die Dauer der Entsorgung die benötigten Behältnisse mietweise zur Verfügung. Der Auftraggeber haftet für die pflegliche Benutzung der Behältnisse und darüber hinaus sowohl für alle Beschädigungen als auch für das Abhandenkommen dieser Behältnisse während der Dauer der Überlassung.
(2) Die mietweise bereitgestellten Behälter unterliegen einer jährlichen Sicherheitsüberprüfung gemäß den Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Bei einer Mietdauer von länger als 365 Tagen trägt der Auftraggeber hierfür die entstehenden Kosten einmalig pro Jahr.
(3) Der Auftraggeber haftet für die Auswahl des Standortes der Behältnisse und garantiert deren freie Zugänglichkeit zum Abtransport.
Schmidt Umweltservice GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden an der Abstellfläche sowie der Zuwegung mittels LKW, die durch Behältergestellungen entstehen könnten.
(4) Die Verkehrssicherungspflicht für die zur Verfügung gestellten Behälter obliegt dem Auftraggeber. Erforderliche Genehmigungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen hat der Auftraggeber vor Behältergestellung einzuholen, sofern nicht der Auftragnehmer diese Verpflichtung übernommen hat. Etwaige für die Genehmigung erhobene öffentliche Abgaben trägt der Auftraggeber. Für die unterlassene Sicherung des Behälters oder fehlende Genehmigung haftet ausschließlich der Auftraggeber. Er hat ggf. den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Auftraggeber haftet im Rahmen einer Garantiehaftung für sämtliche Schäden an den Behältern, die während der Bereitstellung durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Behälter durch ihn oder Dritte entstehen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Beschädigung der Behälter trägt der Auftraggeber.
(5) Alle betrieblichen Änderungen, die die Abholung der Abfälle betreffen, sind dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vorher schriftlich mitzuteilen. Behördliche Anordnungen, die Einfluss auf die durch den Auftragnehmer zu erbringende Dienstleistung haben, sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Verstoß gegen diese Mitteilungspflicht haftet der Auftraggeber für sämtliche daraus resultierende Kosten und Aufwendungen des Auftragnehmers.
(6) Terminzusagen bei Behältergestellungen/ Materialanlieferungen sind stets unverbindlich. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zu Rechnungskürzungen oder Weiterberechnung von Folgekosten, welche unter Umständen durch die Nichteinhaltung des Liefertermins entstanden sind. Hiervon ausgenommen sind Terminzusagen, bei welchen zuvor der Auftraggeber die möglichen Folgekosten für eine Nichteinhaltung des Liefertermins benannt hat und diese Kostenübernahme durch einen Mitarbeiter der Schmidt Umweltservice GmbH schriftlich bestätigt worden ist. Der Auftraggeber hat für diesen Fall die entstandenen Kosten geeignet nachzuweisen.
§6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung gelten die am Tage der Leistungserbringung gültigen Preise. Sie beinhalten lediglich die vertraglich vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers. Alle Preise gelten zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, erfolgt die Abrechnung nach dem Reverse- Charge- Verfahren. Mehr- oder Sonderleistungen, die nicht vom Vertrag erfasst sind, im Leistungsverzeichnis aufgeführte Eventualpositionen, zusätzliche Kosten für die Annahme nicht ordnungsgemäß deklarierter Abfälle, Kosten für die Rücknahme nicht vereinbarter Abfälle oder die Kosten für Leistungen Dritter werden separat in Rechnung gestellt, sofern sie durch den Auftraggeber veranlasst wurden oder gesetzlich vorgeschrieben sind.
(2) Insofern das ermittelte Netto- oder Taragewicht unterhalb der bauartbedingten Mindestlast der jeweils eingesetzten Waage liegt, ist der Auftragnehmer berechtigt, unabhängig vom tatsächlichen Gewicht, ein pauschales Entgelt geltend zu machen. Dies gilt auch dann, wenn die Waage nachweislich ein zutreffendes Gewicht ermittelt.
(3) Bei Fehlen einer vertrags- oder auftragsbezogenen schriftlichen Vereinbarung zur Abrechnung unterhalb der jeweiligen Mindestlast, richtet sich die Höhe der Entgeltpauschale nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste der Fa. Schmidt Umweltservice GmbH, mindestens jedoch 15 € pro abfallgewichtsbestimmenden Wiegevorgang.
(4) Eine gewichtsbezogene Vergütung für werthaltige Abfälle unterhalb der bauartbedingten Mindestlast wird ausgeschlossen.
(5) Die Rechnungsbeträge sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, unmittelbar nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber gerät gemäß § 286 Abs. 3 BGB ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn die Rechnung nicht fristgerecht ausgeglichen wird. Die Verzugszinsen belaufen sich bei einem Verbraucher auf 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Bei Vertragspartnern, welche keine Verbraucher sind, belaufen sich die Verzugszinsen auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der ersten Mahnung eine Mahngebühr von 15,00 €, ab der zweiten Mahnung je Mahnung 25,00 € Mahngebühr zu berechnen. Bei Zahlung mittels Lastschrift ist der Auftraggeber verpflichtet, ein verbindliches Lastschriftmandat zu erteilen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber die Vorabinformation („Pre- Notification“) mit einer kürzeren Frist als 14 Tage vor Fälligkeit zuzusenden.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarte Behältergrundgebühr vorschüssig im ersten Monat des Abrechnungszeitraums zu berechnen.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen nach 14 Tagen Zahlungsverzug einzustellen und die Behälter einzuziehen. Die Kosten für hierfür trägt der Auftraggeber. Die Wiederbereitstellung der eingezogenen Behälter erfolgt ausschließlich gegen Vorkasse.
Soweit der Auftraggeber Komplettpreise für die Entsorgung von Stoffen anbietet, sind darin An- und Abfuhr einschließlich Wartezeiten bis zu 15 Minuten, fünf Tage mietfreie Bereitstellung des Behälters und die Entsorgung der vereinbarten Stoffe im Umfang des Behältervolumens enthalten. Wartezeiten werden im 15-Minuten-Takt berechnet, Miete ab dem sechsten Tag tageweise. Zusätzliche Leistungen werden separat zu den bei dem Auftragnehmer jeweils gültigen, im Übrigen zu angemessenen und ortsüblichen Vergütungssätzen berechnet.
§7 Preisanpassung
(1) Ändern sich bei Dauerschuldverhältnissen oder bei Leistungen, die erst nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, die der Preiskalkulation zugrundeliegenden Kosten, insbesondere Lohn- und Lohnnebenkosten, Energiekosten, Steuern, Abgaben, relevante Rohstoffpreisindizes sowie Kosten für Leistungen Dritter (z.B. Beseitigungs-/ Verwertungsanlagen) etc., ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag den geänderten Bedingungen anzupassen. In diesem Fall hat er dem Auftraggeber die beabsichtigte Erhöhung schriftlich anzuzeigen und ihm die sich neu ergebende Vergütung mitzuteilen. Diesem Anpassungsverlangen kann der Auftraggeber binnen einer Frist von 2 Wochen schriftlich widersprechen. Für den Fristbeginn ist maßgeblich der Zugang des Anpassungsverlangens. Unterbleibt der fristgerechte Widerspruch, gilt die neue Vergütung ab dem Zeitpunkt des Zugangs des Anpassungsverlangens als neu vereinbart. Im Falle des fristgerechten Widerspruchs des Auftraggebers verbleibt es bei der bisher vereinbarten Vergütung. Dem Auftragnehmer steht aber in diesem Fall das Recht zu, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen, beginnend mit dem Eingang des Widerspruchsschreibens, zum Monatsende zu kündigen
(2) Entstehen während der Vertragslaufzeit zusätzliche Kosten aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Auflagen und/oder Gebühren und sonstigen Abgaben, so kann der Auftragnehmer vom Zeitpunkt der Veränderungen an eine den nachgewiesenen Kostensteigerungen entsprechende Konditionsanpassung verlangen. Die in Absatz (1) dieses § 7 getroffenen Regelungen sind in diesem Fall entsprechend anwendbar.
§8 Aufwandspauschalen für die nachträgliche Änderung der Rechnung
(1) Nach Abschluss des Vertrages hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer für nachträgliche Änderungen der Rechnung (z.B. Änderung der Rechnungsadresse, kundenspezifische Rechnungsangaben) den hierdurch entstandenen Aufwand gemäß den nachfolgenden Absätzen zu ersetzen.
(2) Die Aufwandsentschädigung für die nachträgliche Änderung der Rechnungsadresse beträgt pauschal 25,00 Euro.
(3) Die Aufwandsentschädigung für die nachträgliche Änderung von kundenspezifischen Rechnungsangaben (z.B. Kostenstellen, SAP- Bestellnummern) beträgt pauschal 25,00 Euro.
§9 Haftung / Eigentumsübergang
(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen, haftet der Auftragnehmer in vollem Umfang. Der Auftragnehmer haftet im Übrigen für Schäden nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung, auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen, auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für Folgeschäden oder mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen
Insbesondere ist eine Haftung ausgeschlossen für dem Dienstleister entgangenen Gewinn, beim Dienstleister nicht eingetretene Einsparungen, Mangelfolgeschäden und sonstige Schäden, die ihre Ursache außerhalb des direkten Einflussbereichs des Auftragnehmers haben.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Vertreter und Organe des Auftragnehmers.
(2) Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer für die Richtigkeit der von ihm erteilten Angaben. Er hat dem Auftragnehmer jeden infolge der Unrichtigkeit entstehenden zusätzlichen Aufwand zu vergüten. Der Auftraggeber haftet dem Auftragnehmer ferner für die unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die dadurch entstehen, dass er oder von ihm beauftragtes Personal die vertraglichen Obliegenheiten verletzt und stellt den Auftragnehmer ggf. von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
(3) Eigentumsübergang
Vertragsgemäße Abfälle (sortenreine Erfassung/ vollständige Angaben/ Beachtung des vereinbarten Abfallschlüssels und der Abfallbezeichnung) gehen mit Überlassung an eine Deponie oder Verwertungsanlage in das Eigentum des Auftragnehmers über. Ein Eigentumsübergang findet nicht statt hinsichtlich gefährlicher Abfälle und jener Abfälle, die nicht der vereinbarten Beschaffenheit oder der Deklaration entsprechen.
(4) Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit nachfolgenden Einschränkungen:
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Leistung. Diese Verjährungsfrist gilt auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, die auf einer mangelhaften Leistung beruhen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.
§10 Lieferbedingungen für Abfallschüttgüter
(1) Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten unsere nachfolgenden Lieferbedingungen für Abfallschüttgüter (Hackschnitzel, Siebmaterialien, Rohmaterialien):
(2) Alle angebotenen Leistungen gelten vorbehaltlich einer Materialbesichtigung durch den Kunden/ Abnehmer vor Lieferung. Alternativ kann eine Probeladung vereinbart werden. In diesem Fall trägt der Kunde/ Abnehmer alle Risiken einer Materialreklamation sowie sämtliche, eventuell anfallende Kosten für eine Rückführung und stellt uns von etwaigen Folgeschäden frei.
(3) Gefahrenübergang tritt bei Berühren des Materials mit der Kippstelle des Kunden/ Abnehmers in Kraft. Der Kunde/ Abnehmer hat sich vor Abladen von der Qualität des Materials zu überzeugen. Schmidt Umweltservice GmbH übernimmt keine Haftung für nachträglich eingereichte Mängelanzeigen oder etwaige Folgeschäden.
(4) Es wird darauf hingewiesen, dass Abfallschüttgüter naturgemäß Störstoffe enthalten können.
(5) Bei Materiallieferungen muss eine gültige Genehmigung der annehmenden Anlage vorliegen (z. B. nach BImSchV). Die Vorlage einer rechtmäßigen Anlagengenehmigung wird durch den Kunden/ Abnehmer geschuldet. Eine gesonderte Aufforderung zur Vorlage seitens Schmidt Umweltservice GmbH ist nicht erforderlich. Etwaige Haftungsrisiken aus mangelhafter Anlagengenehmigung liegen ausdrücklich beim Abnehmer.
(6) Bei Angebotsanfragen zu Handelsleistungen sowie deren Durchführung durch Schmidt Umweltservice GmbH gilt Kundenschutz als vereinbart. Bei Missachtung durch den Kunden oder einen seiner eingesetzten Unternehmer, verpflichtet sich dieser zu einer Vertragsstrafe von € 10.000.
§11 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftraggeber ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragsnehmers berechtigt, Forderungen gegen den Auftragnehmer ganz oder teilweise abzutreten.
(2) Der Auftraggeber kann gegenüber den Ansprüchen des Auftragnehmers mit eigenen Forderungen nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder in einem engen Gegenseitigkeitsverhältnis zur Forderung des Auftragnehmers stehen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er ebenfalls nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§12 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag hat eine Laufzeit von 2 Jahren, soweit nichts anderes vereinbart ist. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf gekündigt wird.
(2) Das Recht der Vertragsparteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
- bei Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder Verfahrensabweisung mangels Masse gem. §26 InsO
- wenn die Bonität des Auftraggebers sich signifikant verschlechtert, für
- wenn wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstoßen wird.
(3) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§13 Höhere Gewalt
(1) Die Pflicht des Auftragnehmers ruht, solange die Erbringung der Dienstleistung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt oder sonstige Umstände wie Streik, Aussperrung und behördliche Verfügung), wesentlich erschwert oder unmöglich wird.
§14 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Die im Rahmen der Angebotserstellung/Vertragsabwicklung bzw. Vertragserstellung oder –Änderung erforderlichen Daten werden vom Auftragnehmer und Auftraggeber im Sinne der DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) in ihrer jeweils gültigen Fassung erhoben, verarbeitet und genutzt.
Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes gemäß der DSGVO. Die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers ist unter https://www.schmidt-umwelt.com/datenschutz abrufbar.
(2) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses gewonnenen Informationen, Daten und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder Ihrem Inhalt nach als vertraulich einzustufen sind, mit der angemessenen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer setzt für die Verarbeitung personenbezogener Daten nur Personal ein, das zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet und in den gesetzlichen Grundlagen der DSGVO geschult ist.
§15 Streitbeilegungsverfahren
(1) Der Auftragnehmer ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§16 Schlussbestimmung
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind (z. B. Widerruf, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), können schriftlich oder in Textform nach § 126b BGB gemacht werden, zu deren Wirksamkeit auch eine E-Mail genügt.
(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen unverzüglich durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragslücke.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB, nebst Anlagen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Anpassung wird der Auftragnehmer den Vertragspartner unter Mitteilung des Inhaltes der geänderten Regelungen informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Vertragspartner nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung dem Auftragnehmer gegenüber der Einbeziehung der geänderten AGB in das Vertragsverhältnis in Schrift- oder Textform widerspricht.
(3) Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragsnehmers vereinbart.
Anlage Kundenportal
§ 1 Kundenportal, Registrierung, Nutzung
Die Schmidt Umweltservice GmbH bietet dem gewerblichen Vertragspartner auf seinen Webseiten einen Kundenzugang an. Die Nutzung ist für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ausgeschlossen. Durch den Abschluss des Registrierungsvorganges gibt der Vertragspartner ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Dienste von SUS ab und akzeptiert die Geltung dieser AGB für alle zukünftigen Nutzungen des Kundenzugangs. SUS nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Vertragspartners an. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Der Vertragspartner sichert zu, dass die von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Er ist verpflichtet, SUS Änderungen seiner Kundendaten unverzüglich anzuzeigen.
Das Kundenportal stellt derzeit folgende Informationen und Funktionalitäten bereit:
• Stammdateneinsicht
• Anlage, Einsicht und Änderung von Lieferort-Stammdaten
• Anzeige von Wiegescheinen (digitale Erbringungen der Dienstleistung)
• Anzeige von Lieferscheinen (digitale Erbringung der Dienstleistung)
• Abfrage aktueller Anfragen und Bestellungen
• Einsicht und Download von Rechnungen (digitale Rechnungsstellung)
• offene Posten
• Einsicht von Abfall- und Umsatzbilanzen
• Einsicht von Angeboten
• Übermittlung von Entsorgungsanfragen
• Ermittlung der CO2-Bilanz
• Dokumentation der Gewerbeabfallverordnung
Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, den Zugang intern an verschiedene Nutzer mit unterschiedlichen Berechtigungen zu vergeben. Aus Verifizierungs- und Nachweisgründen wird im Falle der Nutzung der dargestellten Funktionalitäten die jeweilige Login-E-Mail-Adresse gespeichert und kann durch SUS eingesehen werden.
Sofern SUS das Kundenportal um weitere Inhalte und Dienste ergänzt, unterliegen diese ebenfalls diesen AGB.
SUS ist bemüht, den Zugang zum Kundenportal ohne Unterbrechung zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf eine jederzeitige, ununterbrochene, vollständige oder störungsfreie Nutzbarkeit des Kundenportals besteht indes nicht. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund von Hacker- und Virenangriffen, Ausfallzeiten verursacht durch Fehlbedienung des Dienstleisters, Ausfallzeiten aufgrund von fehlerhafter oder unzureichender Hard- und Software-Wartung Dritter, sowie Ausfallzeiten, die durch Ausfall von Teilen des Internets oder externer DNS oder Routingprobleme entstehen, die nicht in der unmittelbaren Kontrolle von SUS liegen, Ausfallzeiten aufgrund von höherer Gewalt (insbesondere Streik, Unruhen, Krieg, Überschwemmungen, Sturm oder sonstige Naturkatastrophen) und vergleichbaren, vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen sowie aus anderen technischen Gründen sind möglich.
SUS ist jederzeit berechtigt, der Nutzung des Kundenportals durch den Vertragspartner ohne Angabe von Gründen zu widersprechen, den Zugang zu löschen und dem Vertragspartner damit die Nutzungsberechtigung zu entziehen. Auch der Vertragspartner kann seinen Zugang zum Kundenportal jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.
§ 1 Vertragsbeziehung
Eine vertragliche Beziehung zwischen SUS und möglichen Kunden eines Dienstleisters, der sich den Services des Kundenportals bedient, kommt nicht zustande. In die Vertragsbeziehung des Dienstleisters zu dessen Kunden ist SUS weder als Partner oder als Vertreter einer Partei, noch als Vermittler eingebunden.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertragspartner kann aus dem Online-Angebot von SUS einen Abfall- Behälter auswählen und über den Button „kostenpflichtig bestellen“ einen verbindlichen Antrag zur Bestellung der von ihm getroffenen Auswahl abgeben. Vor Abschicken der Bestellung kann der Vertragspartner die Daten jederzeit ändern und einsehen.
SUS schickt daraufhin dem Vertragspartner eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in der die Bestellung nochmals aufgeführt wird und die der Vertragspartner über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung kann vom Vertragspartner deaktiviert werden.
Die Annahme des Antrags wird dem Vertragspartner im Kundenportal unter „Status“ angezeigt.
Der Vertragspartner nimmt die Einrichtung und Konfiguration (Anlegen der Stammdaten, individuelle Einstellungen) seines Servicepakets selbst vor und ist für diese verantwortlich. Der Vertragspartner verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen Nutzung der Dienste von SUS.
Insbesondere verpflichtet sich der Vertragspartner:
✓ die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes, Urheberrechts, Wettbewerbsrechts, sowie etwaige Vertraulichkeitsverpflichtungen bei der Erstellung seiner Inhalte, einzuhalten,
✓ keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu übermitteln oder auf solche Informationen hinzuweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen der SUS schädigen können, sowie
✓ den Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte, Daten oder Informationen unbefugt abzurufen oder in Programme der SUS einzugreifen oder eingreifen zu lassen.
Die Onlinedienste der SUS erfüllen nicht die Anforderungen der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Für die Aufbewahrung von Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere des Handels- und Steuerrechts, ist der Vertragspartner oder Dienstleister verantwortlich.
Der Vertragspartner gibt sein Einverständnis, dass SUS dem Vertragspartner oder Dienstleister allgemeine Informationen zu seinen Produkten und Leistungen per E-Mail zusendet. Der Vertragspartner kann dem Erhalt jederzeit mit zukünftiger Wirkung widersprechen. Der Zusendung von technischen oder systemrelevanten E-Mails durch die Onlinedienste des Anbieters kann nicht widersprochen werden.
Sollte SUS von Dritten (einschließlich öffentlicher Stellen) wegen gesetzeswidriger Inhalte, wegen der Verletzung von geistigen oder gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten oder aus sonstigen Gründen, die der Vertragspartner zu vertreten hat (als Dritt- oder Mitstörer), in Anspruch genommen werden (z.B. auf Unterlassung, Widerruf, Richtigstellung, Schadenersatz, usw.) oder machen Dritte Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen gegenüber der SUS geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Vertragspartner gegen seine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen verstoßen hat (z.B. Verstoß gegen Datenschutz- oder Wettbewerbsrecht), dann ist der Vertragspartner verpflichtet, der SUS alle daraus entstehenden Schäden, Nachteile und Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) zu erstatten.
§ 4 Unterauftragnehmer
SUS ist berechtigt, Unterauftragnehmer zum Zwecke der Leistungserbringung unter dem Kundenportal heranzuziehen. Für die Leistung Dritter trägt SUS Sorge, die wiederrum eine sorgfältige Auswahl eingesetzter Unterauftragnehmer, insbesondere hinsichtlich des gesetzlichen Datenschutzes versichert. Alle eingesetzten Unterauftragnehmer werden in einer allgemein zugänglichen Form stets auf dem aktuellen Stand aufgeführt. Es handelt sich derzeit um die unten aufgeführten Unterauftragnehmer.* Es gelten im Übrigen die Regelungen des § 3 Abs. (4) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die datenschutzrechtliche Verantwortung über die vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers oder des Dienstleisters verarbeiteten personenbezogenen Daten liegt ausschließlich beim jeweils Verantwortlichen. Dies gilt im Besonderen für an SUS übergebene personenbezogene Daten über Nutzer (Stammdaten wie Name, E-Mail, Adressdaten und weitere Merkmale) und die durch die datenverarbeitenden Dienste erfassten Daten über Nutzer (bspw. Buchungsanfragen oder Terminbuchungen).
Name des Unternehmens und Art der Leistung
Marketoolz.com GmbH
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